Allgemeine Geschäftsbedingungen
CIXI (Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2026)
Die mobile Anwendung „Cixi“ wird von CIXI herausgegeben, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit Sitz in 315 rue Novus Parc - 74330 Poisy - Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) von Annecy unter der Nummer 821 036 514 („CIXI“), vertreten durch ihren amtierenden Präsidenten.
Präambel
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“ genannt) bestimmen die Bedingungen für die Nutzung der von Cixi herausgegebenen mobilen Anwendung (nachfolgend „die Anwendung“).
Die Anwendung kann erst nach Akzeptanz dieser ANB auf Ihrem Gerät installiert werden.
Die Anwendung ermöglicht es dem Nutzer, Informationen über seine Fahrten und die Nutzung des PERS abzurufen, und bietet verschiedene Dienste an, wie z. B. das Teilen des Fahrzeugs mit anderen Nutzern über die Ausstellung eines gesicherten Schlüssels.
Abhängig von Ihrem Status (gewerblich oder Verbraucher) sind bestimmte Artikel nur anwendbar, wenn die Anwendung in einem privaten, nicht-gewerblichen Rahmen genutzt wird. Gegebenenfalls werden Bestimmungen, die speziell für die nicht-gewerbliche Nutzung gelten, ausdrücklich erwähnt.
Artikel 1. Definitionen
Die Begriffe, die innerhalb dieser ANB mit einem Großbuchstaben beginnen, haben unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, die folgende Bedeutung:
- Gewerbliche Flotte: Bezieht sich auf eine Fahrzeugflotte, die von einem Flottenmanager verwaltet wird, um sie gewerblichen Nutzern im Rahmen und für die Zwecke ihrer Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
- Nicht-gewerbliche Flotte: Bezieht sich auf eine Fahrzeugflotte, die nicht-gewerblichen Nutzern angeboten wird.
- Flottenmanager: Bezieht sich auf die Stelle, die für die Verwaltung der den Nutzern zur Verfügung gestellten Fahrzeuge verantwortlich ist.
- Gast: Bezieht sich auf die Person(en), mit denen der Nutzer einen Schlüssel teilt, der es ihnen ermöglicht, das Fahrzeug zu aktivieren und zu nutzen.
- Konto: Bezieht sich auf den einem Nutzer zugeordneten Bereich, in dem er sich anmelden kann, um auf die Dienste zuzugreifen.
- PERS: Bezieht sich auf das von Cixi entwickelte kettenlose elektronische Pedalsystem.
- Dienste: Beziehen sich auf die verschiedenen Funktionen und Services, die über die Anwendung zugänglich sind.
- Nutzer: Bezieht sich auf eine volljährige natürliche Person, die die Anwendung zum Zweck der Nutzung heruntergeladen hat.
- Fahrzeug: Bezieht sich auf das Fahrrad oder jedes andere Fahrzeug, auf dem ein PERS installiert ist und mit dem die Anwendung verbunden ist.
Artikel 2. Zugang zur Anwendung und den Diensten
Der Nutzer wird darüber informiert, dass die Anwendung nur auf Geräten heruntergeladen werden kann, die neu genug sind, um über den erforderlichen Speicherplatz und eine angepasste Kapazität zu verfügen, damit die Dienste ordnungsgemäß funktionieren können.
Der Zugriff auf die angebotenen Dienste ist ausschließlich Nutzern vorbehalten, die ein Konto unter den in diesen allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Voraussetzungen eröffnet haben. Die Kontoeröffnung wird nach dem Ausfüllen der angeforderten Informationen validiert.
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Eröffnung seines Kontos exakte und präzise persönliche Informationen anzugeben. Die Eröffnung eines Kontos ist volljährigen Personen vorbehalten.
Jeder Nutzer verfügt über ein Login (Benutzername) und ein Passwort, um sich mit seinem Konto zu verbinden. Nur der Kontoinhaber ist berechtigt, sich unter Verwendung des diesem Konto entsprechenden Logins und Passworts anzumelden.
Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort streng vertraulich zu behandeln. Als solches gilt jede Nutzung des Kontos als durch den Nutzer selbst oder mit seiner Genehmigung erfolgt, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass sein Konto gehackt wurde.
Ein Konto darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Cixi weder an eine andere natürliche Person verkauft noch übertragen werden.
Artikel 3. Dienste
Die Anwendung ermöglicht dem Nutzer den Zugriff auf die Dienste, die am Tag des Downloads der Anwendung oder am Tag ihrer letzten Aktualisierung verfügbar sind.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die von Cixi angebotenen Dienste kostenlos. Die Anwendung ermöglicht es dem Nutzer insbesondere:
- Diagnoseinformationen über sein PERS zu erhalten;
- Auf Informationen über durchgeführte Fahrten sowie Statistiken (Geschwindigkeit, Route, zurückgelegte Strecke usw.) zuzugreifen;
- Benachrichtigt zu werden, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist;
- Die Fahrzeugfreigabe zu verwalten;
- Von einem verbesserten Support-Service zu profitieren, indem relevante Informationen schneller abgerufen werden können;
- Auf Daten zuzugreifen, die eine Diagnose verschiedener Komponenten im Zusammenhang mit dem PERS und der Batterie des Fahrzeugs ermöglichen.
Der Zugriff auf diese Informationen wird durch die vom PERS übertragenen Daten ermöglicht.
Bestimmte Dienste erfordern eine Mobilfunkverbindung (4G oder 5G), um zu funktionieren. Die Kopplung der Anwendung mit dem PERS erfordert die Aktivierung von Bluetooth.
Die Aufmerksamkeit des Nutzers wird auf die Tatsache gelenkt, dass die Funktion „PERS-Sperrung“, die eine unbefugte Bewegung des Fahrzeugs verhindert, nur implementiert werden kann, wenn eine Kommunikation zwischen der Anwendung und dem PERS möglich ist. Daher ist eine Sperrung nur möglich, wenn eine optimale Netzabdeckung (4G oder 5G) zwischen der Anwendung und dem PERS besteht. Ein PERS, das beschädigt wurde, ist nicht in der Lage, die Sperrfunktion ordnungsgemäß zu empfangen und auszuführen.
Infolgedessen ist Cixi unter keinen Umständen an eine Erfolgsverpflichtung hinsichtlich der über die Anwendung angebotenen Dienste gebunden.
Artikel 4. Fahrzeugfreigabe (Teilen des Fahrzeugs)
4.1. Verpflichtungen des Fahrzeugeigentümers
Die Anwendung ermöglicht es dem Nutzer, der Eigentümer des Fahrzeugs ist, die Personen zu verwalten, mit denen er es teilen möchte. Der Nutzer gibt die Kontaktdaten des Gasts ein, um ihm einen gesicherten Schlüssel zu senden, mit dem das PERS entriegelt werden kann.
Der Nutzer legt den Zeitraum fest, in dem das Fahrzeug geteilt werden kann, und kann seine Genehmigung jederzeit widerrufen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass der Gast die Regeln für die Nutzung des Fahrzeugs einhält. Das Teilen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers, was der Nutzer ausdrücklich anerkennt.
Der Nutzer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nur dann zu teilen, wenn es sich in einem guten Zustand befindet und aufgrund von Verschleiß oder allgemeinem Zustand keine Gefahr für den Gast darstellt. Insbesondere verpflichtet er sich, vor jedem Teilen den korrekten Reifendruck und die Funktion der Bremsen zu überprüfen. Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, sein Fahrzeug erst dann zu teilen, wenn es vollständig aufgeladen ist.
4.2. Verpflichtungen des Gast-Nutzer
Der Gast-Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es abgeholt hat.
Wenn er beim Entriegeln des Fahrzeugs mit dem Freigabeschlüssel ein Problem oder eine Fehlfunktion am Fahrzeug bemerkt, muss er unverzüglich den Fahrzeugeigentümer informieren. Wird das Problem nicht innerhalb von zehn Minuten nach Übernahme des Fahrzeugs gemeldet, kann dies dem Fahrzeugeigentümer gegenüber nicht geltend gemacht werden.
In jedem Fall verpflichtet sich der Gast, das Fahrzeug unter keinen Umständen in einer Weise zu nutzen, die es beschädigen könnte.
Artikel 5. Geolokalisierung
5.1. Allgemeine Bestimmungen
Durch die Kopplung des PERS mit der Anwendung kann der Nutzer auf eine Fahrzeug-Geolokalisierungsfunktion zugreifen.
Wenn der Nutzer nicht möchte, dass Geolokalisierungsdaten von Cixi verarbeitet werden, kann er die Dienste in der Anwendung, die auf Geolokalisierung basieren (z. B. Historie der zurückgelegten Fahrten), nicht nutzen.
Die Nutzung der PERS-Geolokalisierungsfunktion erfordert die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Nutzers zu seiner Geolokalisierung. Die Einwilligung zur Geolokalisierung kann jederzeit über die Einstellungen der Anwendung widerrufen werden.
Wenn der Nutzer Cixi nicht berechtigt hat, die vom PERS gesendeten Geolokalisierungsdaten zu verarbeiten, stehen Dienste wie die Erkennung eines sich bewegenden Fahrzeugs oder die Berechnung zurückgelegter Strecken nicht zur Verfügung.
Das Teilen des Fahrzeugs impliziert seine Geolokalisierung zu Beginn und am Ende der Fahrt des Gasts oder nach Ablauf des Freigabeschlüssels, um dem Gast anzuzeigen, wo sich das geteilte Fahrzeug befindet, und den Eigentümer-Nutzer darüber zu informieren, wo er es abholen kann. Der Eigentümer-Nutzer kann jedoch unter keinen Umständen die vom Gast durchgeführte Fahrt ohne dessen ausdrückliche Genehmigung verfolgen oder auf die vom Gast generierten Nutzungsstatistiken zugreifen.
5.2. Spezifische Bestimmungen für gewerbliche Fahrzeugflotten
Wenn das Fahrzeug in eine gewerbliche Flotte integriert ist, wird der Nutzer darüber informiert, dass der Flottenmanager die Fahrzeuge so konfiguriert haben kann, dass ihre Geolokalisierung durch gewerbliche Nutzer im Rahmen und für die Zwecke ihrer Tätigkeit ermöglicht wird. Gegebenenfalls muss sich der gewerbliche Nutzer an den Flottenmanager wenden, um die für die Geolokalisierung geltenden Bedingungen zu erfahren.
5.3. Spezifische Bestimmungen für nicht-gewerbliche Fahrzeugflotten
Wenn der nicht-gewerbliche Nutzer einen Fahrzeugbereitstellungsvertrag mit einem Flottenmanager abgeschlossen hat, ist letzterer allein für alle Geolokalisierungsmethoden verantwortlich, die im Rahmen von Diebstahlsicherungs- oder Wartungsgeräten implementiert werden.
Artikel 6. Geistiges Eigentum
6.1. Geistiges Eigentum
Cixi besitzt alle Urheberrechte sowie alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum jeglicher Art, die sich auf die Anwendung beziehen.
Insbesondere alle in der Anwendung wiedergegebenen Elemente und Inhalte sind das exklusive Eigentum von Cixi oder den Partnern, mit denen Cixi Lizenzvereinbarungen geschlossen hat.
Jede Darstellung, Vervielfältigung, Verwertung, das Herunterladen, der Vertrieb, die Verbreitung, die Kommerzialisierung oder Anpassung der Anwendung, ihrer Inhalte oder der Cixi gehörenden geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Anwendung, in welcher Form auch immer, sei es für kommerzielle Zwecke oder nicht, ist ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.
6.2. Nutzungslizenz
Cixi gewährt dem Nutzer ein persönliches, nicht-exklusives, nicht-übertragbares und nicht-abtretbares Recht zur Nutzung der Anwendung, ausschließlich für seinen persönlichen und nicht-gewerblichen Bedarf, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke.
Es ist dem Nutzer strengstens untersagt, auf die Quellcodes oder Dateien der Anwendung und/oder die Softwarekomponenten der Anwendung zuzugreifen und/oder diese zu nutzen.
Der Nutzer erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an der Anwendung und/oder den Diensten, noch andere Rechte als die im Rahmen dieser Bedingungen gewährten.
Artikel 7. Aktualisierungen der Anwendung
Die Anwendung kann von Cixi aktualisiert oder geändert werden, um ihre Funktionen aufrechterhalten, anzupassen oder weiterzuentwickeln, einschließlich Sicherheitsupdates.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Anwendung im jeweiligen App Store, in dem sie heruntergeladen wurde, so zu konfigurieren, dass Updates automatisch akzeptiert werden oder von seiner vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden. Bestimmte Aktualisierungen, die geringfügige Korrekturen betreffen, können von Cixi automatisch installiert werden.
Wenn eine Aktualisierung erforderlich wird, um die Konformität der Anwendung mit den Vorschriften aufrechtzuerhalten, wird der Nutzer über die Folgen einer Nichtinstallation informiert. Bei unterlassener Installation kann Cixi nicht für eventuelle Konformitätsmängel haftbar gemacht werden.
Generell ist die Installation von Updates erforderlich, um die Sicherheit der Anwendung und den Betrieb der Dienste aufrechterzuerhalten. Wenn Updates nicht installiert werden, kann Cixi nicht garantieren, dass die Sicherheit und die Funktionen der Anwendung aufrechterhalten werden.
Artikel 8. Deinstallation und Kontoschließung
Der Nutzer kann sein Konto jederzeit über die Anwendung löschen. Die Löschung des Kontos führt zum Verlust aller Nutzerdaten und Statistiken, auf die er über sein Konto zugreifen konnte.
Der Nutzer wird außerdem darüber informiert, dass im Falle einer laufenden Fahrzeugfreigabe die Deinstallation der Anwendung oder die Löschung seines Kontos es ihm nicht mehr ermöglicht, die Freigabe zu verwalten, das geteilte Fahrzeug zu sperren oder seinen Standort zu ermitteln.
Artikel 9. Weitergabe der vom PERS generierten Daten
Der Nutzer wird darüber informiert, dass das PERS wahrscheinlich die folgenden Daten an Cixi in seiner Eigenschaft als Hersteller weitergibt:
- Kennung des Fahrzeugs, auf dem das PERS montiert ist;
- Fahrzeugstatus;
- Historie der Fahrzeuge, auf denen das PERS montiert war;
- Historie der geliehenen und/oder geteilten Fahrzeuge;
- Historie der Fahrzeugprotokolle;
- Historie der Kommunikationsprotokolle;
- Daten über bereitgestellte und erzeugte Energie;
- Diagnosedaten:
- PERS-Nummer
- Eindeutige Serverkanal- oder App-Kennung
- Basisdaten: Batteriestatus und -ladestand, PERS-Verbindungsmodus
- Warndaten (PIN-Code-Fehler, Sperr-/Entsperrstatus, Hardwarestatus (Batterie, PERS, Bremsen, Beleuchtung, Cockpit, Kabel usw.))
- Alarmdaten bezüglich der Art des Hardwarefehlers (PERS, Batterie, Bremsen, Motor, vernetzte Box usw.)
- Historie der Wartungsalarmbenachrichtigungen
Der Nutzer kann auf die Diagnosedaten zugreifen, indem er seine PERS-Nummer in der Anwendung oder auf der Website von Cixi eingibt. Geolokalisierungsdaten werden von Cixi nur mit Zustimmung des Nutzers verarbeitet, wie in Artikel 5 detailliert beschrieben.
Artikel 10. Laufzeit
Diese Allgemeinen Bedingungen bleiben in Kraft, solange sie auf der Website von Cixi online sind. Die in den Artikeln 11, 12, 15 und 16 genannten Bestimmungen bleiben für den Nutzer auch nach der Schließung seines Kontos anwendbar.
Artikel 11. Gesetzliche Gewährleistung für nicht-gewerbliche Nutzer (Verbraucher)
Die Anwendung fällt unter die gesetzliche Konformitätsgarantie, die in den Artikeln L224-25-1 bis L 224-25-32 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) vorgesehen ist.
Als solcher hat der Verbraucher Anspruch auf die Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie im Falle eines Konformitätsmangels, der während des Zeitraums der Bereitstellung der Anwendung auftritt, beginnend mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes. Während dieses Zeitraums ist der Verbraucher nur verpflichtet, das Bestehen des Konformitätsmangels nachzuweisen, nicht jedoch das Datum seines Auftretens.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie beinhaltet die Verpflichtung, alle Updates bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Konformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes während des Zeitraums der Bereitstellung der Anwendung aufrechterzuerhalten.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie gibt dem Verbraucher das Recht, die digitalen Inhalte oder den digitalen Dienst ohne ungebührliche Verzögerung nach seiner Anfrage kostenlos und ohne größere Unannehmlichkeiten für ihn in Konformität bringen zu lassen.
Für den Fall, dass Dienste von Cixi gegen Entgelt angeboten werden, kann der Verbraucher eine Preisminderung verlangen und die digitalen Inhalte oder den digitalen Dienst behalten, oder er kann den Vertrag kündigen und eine vollständige Rückerstattung gegen Verzicht auf die digitalen Inhalte oder den digitalen Dienst erhalten, wenn:
- Der Unternehmer sich weigert, die digitalen Inhalte oder den digitalen Dienst in Konformität zu bringen;
- Die Herstellung der Konformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes ungerechtfertigt verzögert wird;
- Die Herstellung der Konformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes nicht ohne dem Verbraucher auferlegte Kosten erfolgen kann;
- Die Herstellung der Konformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes eine größere Unannehmlichkeit für den Verbraucher verursacht;
- Die Nichtkonformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes trotz des erfolglosen Versuchs des Unternehmers, sie in Konformität zu bringen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat auch Anspruch auf eine Preisminderung oder Vertragsauflösung, wenn der Konformitätsmangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher ist dann nicht verpflichtet, vorher die Herstellung der Konformität der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes zu verlangen.
In Fällen, in denen der Konformitätsmangel geringfügig ist, hat der Verbraucher nur dann ein Recht auf Vertragsaufhebung, wenn der Vertrag nicht die Zahlung eines Preises vorsieht.
Jeder Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der digitalen Inhalte oder des digitalen Dienstes zum Zwecke der Wiederherstellung der Konformität hemmt die verbleibende Garantiezeit, bis die digitalen Inhalte oder der digitale Dienst wieder in Konformität bereitgestellt werden.
Diese Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 224-25-1 bis L. 224-25-31 des französischen Verbrauchergesetzbuches.
Ein Unternehmer, der bösgläubig die Umsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie behindert, muss mit einer zivilrechtlichen Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro rechnen, die bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen kann (Artikel L. 242-18-1 des französischen Verbrauchergesetzbuches).
Der Verbraucher profitiert auch von der gesetzlichen Garantie gegen versteckte Mängel in Anwendung der Artikel 1641 bis 1649 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Code civil) für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Garantie gibt das Recht auf eine Preisminderung, wenn die digitalen Inhalte oder der digitale Dienst behalten werden, oder auf eine vollständige Rückerstattung gegen Verzicht auf die digitalen Inhalte oder den digitalen Dienst.
Reklamationen oder Rückerstattungsanträge im Falle einer Nichtkonformität der Anwendung müssen per Post oder E-Mail an die in der Präambel dieser Bedingungen angegebenen Adressen gesendet werden.
Artikel 12. Haftung
Cixi ist im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen nur zu einer Mittelverpflichtung (obligation de moyens) verpflichtet.
Cixi kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die sich aus der missbräuchlichen Nutzung der Anwendung durch den Nutzer ergeben. Die Haftung kann auch nicht für Fehlfunktionen übernommen werden, die auf ein Netzwerkproblem oder einen Verbindungsfehler zurückzuführen sind.
Der Nutzer erkennt außerdem das Recht von Cixi an, den Zugriff auf die Dienste vorübergehend zu unterbrechen, um die Installation von Updates oder die Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen.
Cixi kann nicht für die Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages im Falle höherer Gewalt, eines unvorhersehbaren Ereignisses oder einer Ursache außerhalb seiner Kontrolle haftbar gemacht werden, wie insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Erdbeben, Feuer, Explosionen, Unruhen, Eingreifen von Regierungsbehörden, schlechtes Wetter, Wasserschäden, Fehlfunktionen oder Unterbrechungen des Strom- oder Telekommunikationsnetzes.
Die Nutzung der Anwendung durch den Nutzer erfolgt unter dessen alleiniger Verantwortung. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Nutzer auf den Verkehr um ihn herum achten muss und die Anwendung nur konsultieren darf, wenn er sich in einer Umgebung befindet, die es ihm ermöglicht, gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (Code de la route) anzuhalten.
Wie bereits erwähnt, bleibt der Nutzer für die Folgen im Zusammenhang mit dem Teilen des Fahrzeugs allein verantwortlich.
Die Haftung von Cixi gegenüber einem gewerblichen Nutzer kann nicht für einen Betrag geltend gemacht werden, der den Preis des Fahrzeugs übersteigt, auf dem das PERS installiert ist.
Artikel 13. Personenbezogene Daten
Cixi ist verpflichtet, einige Ihrer personenbezogenen Daten zu verarbeiten, entweder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder um die hierin genannten Verpflichtungen erfüllen zu können.
Die von Cixi durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie detailliert beschrieben, auf die sich der Nutzer beziehen kann, um seine Rechte in dieser Angelegenheit zu erfahren.
Artikel 14. Änderung der ANB
Diese ANB können von Cixi jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung sind die ANB ab ihrer Veröffentlichung auf der Website von Cixi oder in den Online-Stores, in denen die Anwendung heruntergeladen werden kann, anwendbar.
Jede Änderung, die die Rechte und Pflichten des Nutzers beeinträchtigen könnte, wird ihm mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Wenn der Nutzer sich weigert, die neuen allgemeinen Bedingungen anzuwenden, darf er nicht mehr auf die Anwendung zugreifen und muss sie innerhalb von dreißig Tagen deinstallieren. Nach diesem Zeitraum werden die Dienste gemäß den Bestimmungen der aktualisierten ANB fortgesetzt.
Artikel 15. Verschiedenes
Die Unwirksamkeit einer der Klauseln oder Artikel dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln und Artikel. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel wird Cixi sich bemühen, diese durch eine gültige, ausgewogene Klausel mit dem gleichen Zweck zu ersetzen.
Der Nutzer erkennt an, dass nur diese ANB und die Datenschutzrichtlinie seine vertragliche Beziehung zu Cixi regeln.
Die Überschriften der Artikel in diesen ANB dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung der Bestimmungen, auf die sie sich beziehen.
Keine Duldung durch Cixi, auch wenn sie wiederholt erfolgt, stellt einen Verzicht auf eine der hierin enthaltenen Bestimmungen dar.
Artikel 16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese ANB unterliegen französischem Recht.
Im Falle von Streitigkeiten kann der Nutzer seine Beschwerde schriftlich an contact@cixi.life richten.
Wenn der Streit trotz seiner schriftlichen Beschwerde fortbesteht, kann sich der nicht-gewerbliche Nutzer an einen Verbraucherschlichter unter der folgenden Adresse wenden: XXX. Das Verfahren zur Kontaktaufnahme mit dem Schlichter ist auf dessen Website beschrieben: XXX. Die Anrufung des Schlichters durch den Nutzer muss innerhalb einer Frist von maximal einem Jahr ab der schriftlichen Beschwerde bei Cixi erfolgen.
In Ermangelung einer gütlichen Einigung wird die zuständige Gerichtsbarkeit gemäß den für einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geltenden Regeln der öffentlichen Ordnung (ordre public) bestimmt.
Die zuständigen Gerichte für Streitigkeiten zwischen einem gewerblichen Nutzer und Cixi sind das ordentliche Gericht (tribunal judiciaire) oder das Handelsgericht (tribunal de commerce) von Annecy, je nach Art des betroffenen Rechtsstreits.